Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen

Maßgebend für alle Lieferungen und Leistungen sind die folgenden Lieferungs- und Zah­lungsbedingungen. Sollten allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer/Kunden davon abweichen, gelten diese nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich bestätigen. Annahme der gelieferten Ware oder Leistung gilt als Anerkennung unserer Bedingungen.

1.
Unsere Angebote sind unverbindlich. Bestellungen sind erst nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung verbindlich.

Die illustrativen Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Fließtexte) sind nur als Richtwerte zu verstehen.

Unsere Preise in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung sind verbindlich und zwar, wenn nicht anders angegeben, zzgl. der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungen haben auf Grund erteilter Rechnungen sofort zu erfolgen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

Kosten für Transport, Reisekosten und Auslösen für Monteure gehen zu Lasten des Auftragsgebers. Die Kosten für eine umweltverträgliche Entsorgung von Mustern und dergleichen trägt der Auftraggeber.

Bei Überschreitung der Zahlungsfristen treten alle gesetzlichen Verzugsfolgen ohne besondere Mahnung ein.

Wir behalten uns insbesondere die Berechnung von Zinsen in Höhe des jeweiligen Zinssatzes unserer Hausbank vor. Außerdem wird der Gesamtsaldo unabhängig von irgendwelchen Zahlungszielen sofort zur Zahlung fällig.

Wir sind berechtigt, pro Mahnung 5,00 € anzusetzen.

2.
Wir bemühen uns, die angegebenen Liefer- und Leistungsfristen einzuhalten. Diese sind jedoch, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unverbindlich. Unsere vertraglichen Pflichten stehen unter dem Vorbehalt unserer eigenen richtigen, rechtzeitigen und vollständigen Belieferung unserer Lieferanten, sowie des rechtzeitigen Eingangs sämtlicher vom Kunden zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen, Dienstleistungen und Freigaben, insbesondere von Plänen. Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so verlängern sich die angegebenen Liefer- und Leistungsfristen entsprechend angemessen. Dies gilt nicht, wenn wir die Verzögerung selbst verschuldet haben. Der Nachweis hierfür obliegt dem Kunden. Wir sind auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Geraten wir mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag nur berechtigt, wenn er uns zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verzögerter Lieferung oder Leistung oder Nichterbringung der Lieferung oder Leistung durch uns bestehen nur und ausschließlich, wenn uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last liegt. Dabei ist unsere Schadensersatzverpflichtung beschränkt auf den Ersatz des Schadens, der typischerweise beim Kunden entstehen kann. Wir haften also nicht für fernliegende Schäden, auch nicht für Schäden, die nicht vorhersehbar waren und nicht für Schäden, die vom Kunden hätten vermieden werden können.

Diese Einschränkung der Schadensersatzverpflichtung gilt nicht im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Vertragsstrafen sind in jedem Fall ausgeschlossen.

3.
Nimmt der Besteller, gleich aus welchem Grunde, die Ware oder Leistung nicht oder nicht ordnungsgemäß ab, so wird der Kaufpreis sofort zur Zahlung fällig. Wir sind berechtigt, nach Setzung einer Nachfrist von 6 Werktagen von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Falle sind wir berechtigt, entweder den tatsächlichen Schaden geltend zu machen oder ohne Nachweis eines Schadens 20% des dem Bestellers in Rechnung gestellten Preises. In diesem Falle geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem er in Annahmeverzug gerät.

4.
Erfüllungsort für die Lieferung oder Leistung ist der Sitz unseres Unternehmens. Bei Versand geht die Gefahr auf den Besteller über, sobald wir die Ware dem von uns gewählten Beförderungsunternehmen übergeben haben. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Auf Wunsch des Bestellers kann der Versand auf seine Kosten versichert werden.

Erfüllungsort für Zahlungen ist Sonneberg.

5.
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind ausgeschlossen, es sei denn diese Aufrechnungsforderung ist von uns unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellt. Eine Aufrechnung mit anderen Forderungen ist ausgeschlossen. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

6.
Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wiederverkäufer sind zur Weiterveräußerung nur bei gleichzeitiger Abtretung ihrer hieraus resultierenden Forderung an uns berechtigt und zur Einziehung der abgetretenen Forderung bis auf unseren Widerruf befugt.

7.
Bei Mängeln der von uns gelieferten Ware oder der von uns ausgeführten Leistungen steht dem Kunden zunächst der Anspruch auf Nacherfüllung bzw. Nachbesserung zu. Schlägt die Nacherfüllung oder Nachbesserung fehl oder ist sie uns wegen Unverhältnismäßigkeit der zu erwartenden Kosten unzumutbar, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.

Schadensersatzansprüche des Kunden bestehen daneben und darüber hinaus nur dann, wenn uns oder einem unserer Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt oder wenn ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften fehlen. Diese Einschränkung der Schadensersatzverpflichtung gilt nicht im Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Im Fall jeder Schadensersatzverpflichtung beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf den Ersatz des Schadens, der typischerweise beim Kunden entstehen kann. Wir haften also nicht für fernliegende Schäden, auch nicht für Schäden, welche für uns nicht vorhersehbar waren und auch nicht für Schäden, die vom Kunden hätten vermieden werden können.

8.
Der Besteller hat dafür einzustehen, dass von ihm übergebene Vorlagen in Schutzrechte Dritter nicht eingreifen.

Jede Art der Veröffentlichung von Messprotokollen, Prüfberichten oder Gutachten – auch auszugsweise oder in gekürzter Form – bedarf unserer vorheriger schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch für die Verwendung zu Werbezwecken.

9.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Sonneberg bzw. – bei sachlicher Zuständigkeit des Landgerichts – Meiningen, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

Das deutsche materielle Recht ist ausschließlich anwendbar.

10.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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